Anhörungsfrist: Sie müssen bis zum 01.12. des aktuellen Jahres angeben, wie hoch Ihr tatsächliches Arbeitseinkommen in den Vorjahren war.
3 bis 12 Monat(e). Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.
Es fallen keine Kosten an.
Aktualisiert am 21.01.2025