Gehen Sie auf die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners im Land Bremen .
Dort können Sie die für Ihr Vorhaben notwendigen Verwaltungsverfahren ermitteln. Dafür stehen in der Regel Suchfunktionen und/oder elektronische Assistenten zur Verfügung.
Anschließend werden Sie zu den entsprechenden Onlineverfahren geleitet.
Je nach abzuwickelnden Verfahren kann Schriftform oder persönliches Erscheinen erforderlich sein.
Details finden Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.
Sprachen
Die Dienste des Einheitlichen Ansprechpartners können in Deutsch und in Englisch in Anspruch genommen werden.
Abwicklung von Verfahren: Deutsch
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab.
Hinweis:
Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des einheitlichen Ansprechpartners.
Aktualisiert am 11.10.2024