Fristen bei der Abwicklung von Verfahren hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen. Die Frist läuft erst, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Bereitstellung von Informationen:
Auf dem Internetportal: sofort
Anfragen per Mail: in der Regel bis zu 3 Tage.
Abwicklung von Verfahren:
Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab und ist der entsprechenden Verfahrensbeschreibung zu entnehmen.
Die Informationsangebote der Einheitlichen Ansprechpartner (EA) sind im Land Bremen kostenfrei.
Aktualisiert am 11.10.2024