Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich im Land Bremen tätig werden wollen, informiert Sie die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners über rechtliche Anforderungen und hilft Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.
Sie möchten unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden? Sie brauchen Informationen und Beratung zu Anträgen und möchten Formalitäten einfach und aus einer Hand online erledigen? Hierfür gibt es das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner!
Als Teil eines europaweiten Netzwerks (EU/EWR) stellen die Einheitlichen Ansprechpartner einen unternehmensfreundlichen Zugang zur Verwaltung bereit. Sie informieren über die Anforderungen für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit.
Das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner besteht aus elektronischen Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.
Zu den Leistungen der Einheitlichen Ansprechpartner zählen:
Als EU-Bürger:in haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf die Services der Einheitlichen Ansprechpartner. Dies regeln die EU-Dienstleistungsrichtlinie und die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Außerdem sind die Einheitlichen Ansprechpartner Hilfs- und Problemlösungsdienst nach der EU-Verordnung über ein einheitliches, digitales Zugangstor.
Den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:
Aus:
Aktualisiert am 11.10.2024