Anmeldung von Drittlandsendungen mit GGEDP/GGEDD, BL (Bill of Lading) sowie gültigem Gesundheitszeugnis und ggf. Laborergebnissen
es findet eine Dokumentenkontrolle und abhängig vom Produkt eine Gestellung zur Nämlichkeitskontrolle und Warenuntersuchung statt. Die Ergebnisse werden im GGEDP/GGEDD festgehalten und über die Einfuhrfähigkeit entschieden.
Besondere Bestimmungen für den persönlichen Reiseverkehr: Die Einfuhr von Waren tierischer Herkunft aus Ländern außerhalb der EU ist größtenteils verboten.
Die Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven sind für die Abfertigung lebender Tiere aus Drittstaaten nicht zugelassen. Auch existiert keine Grenzkontrollstelle am Flughafen Bremen.
Aktualisiert am 15.11.2024