Die Grenzkontrollstellen in Bremerhaven und Bremen sind zuständig für die Eingangskontrolle von Lebens- und Futtermitteln tierischer und nicht tierischer Herkunft aus Drittländern.
Nach zufriedenstellend erfolgter Eingangskontrolle können die Sendungen einem Zollverfahren zugeführt werden.

Die Arbeit der Grenzkontrollstelle dient dem
Schutz der EU-Staaten vor der Einschleppung von Tierseuchen aus dem Ausland
Schutz der Verbraucher:innen vor gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können
Schutz von Menschen und Tieren vor gesundheitsgefährdenden Futtermitteln

Voraussetzungen

Erstellung eines GGEDP (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) für Sendungen tierischer Herkunft oder eines GGEDD (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) für Lebens- und Futtermittel nicht tierischer Herkunft.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Anmeldeformular GGEDP oder GGEDD für Lebens- und Futtermittel tierischer oder pflanzlicher Herkunft

    GGEDP = Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (tierisch) / GGEDD = Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (pflanzlich)

  • Ggf. Gesundheitszeugnis aus dem Drittland
  • Ggf. Zertifikat über durchgeführte Laboruntersuchungen
  • Bill of Lading