Welche Fristen sind zu beachten?

Antragsfrist: 3 Monate.
Die Anmeldung muss innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten der jeweiligen 4. BImSchV erfolgen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Abhängig vom Einzelfall.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Keine.