Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist unter anderem als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland für Themen rund um die Staatsangehörigkeit zuständig.
Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben und im Ausland leben, können Sie einen Antrag auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Wiedereinbürgerung) stellen.
Sofern Sie die Voraussetzungen für die Wiedereinbürgerung erfüllen, wird Ihnen eine Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Danach besitzen Sie wieder die deutsche Staatsangehörigkeit.
Für Ihren Antrag können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht beifügen.
Ihren Antrag auf Wiedereinbürgerung können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person schriftlich oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder schriftlich beim BVA einreichen.
Voraussetzungen
Anträge auf Wiedereinbürgerung von ehemaligen Deutschen können stellen:
- Personen, die früher die deutsche Staatsangehörigkeit hatten und
- deren gewöhnlicher Aufenthalt (Wohnsitz) sich im Ausland befindet.
Weitere Voraussetzungen:
- Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
- Sie sind handlungsfähig, das heißt mindestens 16 Jahre alt oder gesetzlich vertreten
- Sie sind straffrei und
- verfolgen oder unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Bestrebungen
- Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (sogenannte Loyalitätserklärung).
Die Einbürgerung ist eine Ermessensentscheidung. Geprüft wird, ob ausnahmsweise Personen im Ausland eingebürgert werden können.
Wesentliche Ermessensgesichtspunkte:
- öffentliches Interesse an der Einbürgerung
- Bindungen an Deutschland
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
- Unterhaltsfähigkeit: Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie in Ihrem Aufenthaltsstaat ohne staatliche Hilfe gewährleisten können. Das soll auch im Falle einer Übersiedlung ins Inland gegeben sein.
- Sie müssen grundsätzlich Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben oder verlieren
- Ausnahmen sind möglich.
Hinweis: In Einzelfällen kann ein Einbürgerungstest erforderlich sein.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Nachweise zur Abstammung und Identität
durch zum Beispiel:
- ausländische Personaldokumente, wie zum Beispiel:
- Reisepass
- Identitätskarte
- Ausländerausweis
- Geburtsurkunde der antragstellenden Person
- Heiratsurkunde
- Nachweis zum früheren Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, zum Beispiel
- Deutsche Personaldokumente (zum Beispiel Reisepass, Kinderausweis, Personalausweis, Einbürgerungsurkunden, Staatsangehörigkeitsausweise/Heimatscheine, Auszug aus dem deutschen Melderegister
- Nachweis zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, zum Beispiel:
- Ausländische Einbürgerungsurkunden
- Nachweise über den Erwerb/Besitz weiterer Staatsangehörigkeiten
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- Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend):
- Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen
- Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern unter 16 Jahren)
- Abschlusszeugnisse deutscher Schulen
- Belege für enge Bindungen zu Deutschland
Für die Ermessensentscheidung günstig sind alle Umstände, die enge Bindungen zu Deutschland belegenzum Beispiel:
- langjähriger enger Kontakt zu Verwandten und Freunden in Deutschland,
- längere und/oder regelmäßige Aufenthalte in Deutschland,
- Immobilienbesitz in Deutschland,
- Schulabschluss oder Berufsausbildung in Deutschland,
- Mitgliedschaft in deutschen Kulturvereinen,
- Tätigkeit für deutsche Behörden, Unternehmen oder Organisationen.
- Belege zu weiteren relevanten Umständen
Weitere Umstände werden bei der Entscheidung berücksichtigt:
- Unterhaltsfähigkeit: Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie in Ihrem Aufenthaltsstaat ohne staatliche Hilfe gewährleisten können. Dies beinhaltet auch eine ausreichende Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter.
- Umstände des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit
- Hinweise zu den Unterlagen
Bitte die Unterlagen und Nachweise, soweit nicht anders angegeben, als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen.
Fremdsprachige Unterlagen und Nachweise sind mit Übersetzung durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer beifügen.