Verfahren

1. Beratung

Bevor Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, ist es sinnvoll, eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durch die Nutzung des sogenannten Quick-Checks durchzuführen. Umfangreiche Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen finden Sie zudem auf der Internetseite "Wege zur Einbürgerung" (Link unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?")  sowie im Register „Häufig gestellte Fragen“. Gerne informieren wir Sie auch im Rahmen eines telefonischen Beratungsgespräches über die Einbürgerungsvoraussetzungen. Für ein Beratungsgespräch nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt auf (0421 – 361 – 88670; telefonische Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr). Im Beratungsgespräch werden Ihnen die Voraussetzungen für die Einbürgerung erläutert und Sie bekommen individuelle Informationen zum Verfahren. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail (Einbuergerung@migrationsamt.bremen.de) schreiben. Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrer Mail Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum sowie eine Telefonnummer angeben. 

Wenn Sie sich sicher sind, dass eine Einbürgerung für Sie in Betracht kommt und Sie auf eine telefonische oder schriftliche Beratung verzichten möchten, können Sie den Einbürgerungsantrag auch ohne vorherige Beratung stellen. Benutzen Sie hierfür bitte das Formular zur Beantragung der Einbürgerung. Dieses finden Sie unter „Weitere Informationen“.

2. Antragstellung

Eine Antragsabgabe kann derzeit nur postalisch erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie das Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben haben. Die benötigten Unterlagen senden Sie uns bitte ausschließlich in Kopie zu. Die Gebühren werden erst fällig, wenn die Einbürgerungsbehörde Sie zur Zahlung der Gebühr auffordert. Von einer Überweisung bitten wir abzusehen. Das ausgefüllte Antragsformular sowie Kopien aller benötigten Unterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse:

Migrationsamt

Staatsangehörigkeitsbehörde

Postfach 10 78 49

28078 Bremen

(Alternativ: Einwurf in den Hausbriefkasten/Stresemannstraße 48).

3. Prüfung Ihres Einbürgerungsantrages

Nach Eingang Ihres Antrages werden Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Sollte noch etwas fehlen, zum Beispiel der Einbürgerungstest, können Sie diese Unterlagen auch noch nachreichen.

Erfreulicherweise entscheiden sich immer mehr ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ihre Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Die steigende Anzahl der Anträge führt in der Folge aber leider auch zu einer längeren Bearbeitungsdauer.

Nach erfolgter Prüfung Ihres Einbürgerungsantrages werden wir wieder Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, wird die Einbürgerungsurkunde mit Ihren Personalien ausgestellt. Sie erhalten dann eine Einladung zur persönlichen Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

Rechtsgrundlagen