Sie sind Ausländer:in und leben schon längere Zeit in Deutschland? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen deutsche:r Staatsangehörige:r werden.

Erfreulicherweise entscheiden sich immer mehr ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ihre Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Die steigende Anzahl der Anträge führt in der Folge aber leider auch zu einer längeren Bearbeitungsdauer.

Derzeit werden Anträge aus dem 3. Quartal 2022 abschließend bearbeitet. Sobald sich Ihr Antrag in der abschließenden Bearbeitung befindet, werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen. 

Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der Gleichbehandlung die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge grundsätzlich nach Eingangsdatum erfolgt.

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger oder gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem

  • Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Deutschen Bundestag ausüben,
  • als Unionsbürger beziehungsweise Unionsbürgerin Freizügigkeit in der Europäischen Union genießen,   
  • außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.

Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.

Voraussetzungen

Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie wohnen in Bremen
  • Sie verfügen über einen 5-jährigen Inlandsaufenthalt
  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
  • Sie bekennen sich zum Grundgesetz
  • Sie sind im Besitz eines gefestigten Aufenthaltstitels
  • Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
  • Sie haben keine Vorstrafen
  • Sie besitzen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

Mit dem sogenannten "Quick-Check" haben Sie die Möglichkeit unverbindlich zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Der "Quick-Check" wird von die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gestellt. Den "Quick-Check" finden Sie unter "Weitere Informationen".

Ausnahmen von den aufgeführten Voraussetzungen sind unter Umständen möglich. Weitere Informationen finden Sie auch im Register „Häufig gestellte Fragen“. Gerne können Sie zur weiteren Klärung auch Kontakt mit der Einbürgerungsbehörde aufnehmen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Im Antragsformular wird beschrieben, welche Unterlagen in Ihrer Lebenssituation im Regelfall benötigt werden.

    Für die Einbürgerung ist die Vorlage einer Vielzahl von Unterlagen erforderlich.

    Welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, ist von Ihrer persönlichen Lebenssituation abhängig.