Eine Antragsfrist ist für den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung nicht zu beachten.
• Allerdings: Anträge auf Zulassung zur re-gulären Steuerberaterprüfung sind demgegenüber fristgebunden und müssen bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres bei der zuständigen Steu-erberaterkammer eingereicht werden.
Der Antragsteller erhält innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags auf Zulassung zur Eig-nungsprüfung eine Bestätigung der Steuerbera-terkammer über den Empfang der Unterlagen. In der Bestätigung teilt die Steuerberaterkammer darüber hinaus mit, welche Unterlagen ggf. noch fehlen. Nach vollständigem Eingang der Unterla-gen setzt die Steuerberaterkammer die Eig-nungsprüfung an. Sie findet regelmäßig zusam-men mit der regulären Steuerberaterprüfung im Oktober jedes Jahres statt.
200,00 EUR Es fallen 200 Euro für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Eignungsprüfung an.
1.000,00 EUR Weiterhin fallen 1000 Euro für die Prüfungsgebühr an.
Aktualisiert am 12.11.2024