Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

Zum vereinfachten Onlineformular

Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater/in     

Die Eignungsprüfung ist eine besondere Form der Steuerberaterprüfung für Personen, die mit einer Berufsqualifikation, die sie im europäischen Ausland erworben haben oder dort anerkannt wurde, geschäftsmäßig (d.h. selbständig) in Deutschland als Steuerberater tätig werden oder den Titel „Steuerberater“ führen wollen. Ein Berufszugang  allein mit einer abgeschlossenen in- oder ausländischen Berufsausbildung (Studium oder kaufmännische Ausbildung) ist in Deutschland nicht möglich. In jedem Fall muss vorher eine staatliche Prüfung (die Steuerberaterprüfung oder die Eignungsprüfung) erfolgreich abgeschlossen werden. Die Zulassung zur Eignungsprüfung ist schriftlich zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen werden von der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen überprüft. Ein Merkblatt über die Zulassungsvoraussetzungen ist unter http://www.stbkammer-bremen.de/zulassung-befreiung-eignungspruefung-verbindliche-auskunft.html  eingestellt.

Voraussetzungen

  • Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen und an die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen zu richten, wenn der Bewerber im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend in Bremen beruflich tätig ist oder - sofern er keine Tätigkeit ausübt – hier seinen Wohnsitz hat oder - wenn sein Wohnsitz im Ausland ist -  er sich beruflich in Bremen niederlassen will.
  • Das Antragsformular auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist unter http://www.stbkammer-bremen.de/zulassung-befreiung-eignungspruefung-verbindliche-auskunft.html eingestellt und kann online ausgefüllt werden. Gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag (Kompaktbrief im Format DIN lang) können die Unterlagen auch bei der der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen angefordert werden.