Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich zunächst als Adoptionseltern qualifizieren.

Die Auslandsadoption unterteilt sich in 2 Eignungsprüfungen: Die allgemeine Eignungsprüfung bei der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle und die länderspezifische Eignungsprüfung bei einer Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.

Bei der allgemeinen Eignungsprüfung wird die Eignung der möglichen Adoptiveltern geprüft. Dabei geht es zum Beispiel um die Beweggründe für die Adoption, die Stabilität der Partnerschaft oder um gesundheitliche Aspekte.

Voraussetzungen

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, dann müssen Sie nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Wenn Sie verheiratet sind, muss mindestens einer der beiden Eheleute 25 Jahre alt sein, wobei der jüngere Ehepartner mindestens 21 Jahre alt sein muss. Ein Höchstalter für Adoptiveltern ist gesetzlich nicht festgelegt. Der Altersunterschied zum Adoptivkind sollte laut Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter einem natürlichen Abstand entsprechen.

Normalerweise gilt: Ein Ehepaar - ungeachtet des Geschlechts - kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren. Ob eine Auslandsadoption durch gleichgeschlechtliche Paare möglich ist, hängt wesentlich von der Rechtslage im Herkunftsland des Adoptivkindes ab. Aber auch Alleinstehende können ein Kind adoptieren.

Sie müssen für eine Adoption geeignet sein.