Welche Fristen sind zu beachten?

Der Steuerklassenwechsel auf Antrag kann nur mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden.

Die Änderung der automatisiert gebildeten Steuerklassen IV bei Heirat ist aber bereits ab dem ersten Tag des Monats der Eheschließung möglich.

Wenn Sie wollen dass Ihr Antrag auf Änderung der Steuerklassen oder Anwendung des Faktorverfahrens bei Steuerklasse IV im laufenden Kalenderjahr wirksam wird, müssen Sie ihn bis zum 30.11. des laufenden Jahres stellen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Der automatische Wechsel zur Steuerklasse IV für beide Ehegatten wird ab dem Tag der Eheschließung wirksam.
Dies gilt jedoch nicht, wenn die Ehe im Ausland geschlossen worden ist.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Für Sie entstehen keine Kosten.