Mein/e Partner:in ist lebensgefährlich erkrankt - können wir trotzdem heiraten?
Bei einer akuten lebensbedrohlichen Erkrankung kann eine standesamtliche Eheschließung unter bestimmten Voraussetzungen mit wenig formalem Aufwand sehr kurzfristig, unabhängig von den Öffnungszeiten, auch außerhalb des Standesamtes, zum Beispiel in einem Krankenhaus oder zu Hause, durchgeführt werden.
Eine Nottrauung kann durchgeführt werden, wenn
Nehmen Sie aber bitte in jedem Fall unverzüglich Kontakt zu uns auf. Das Standesamt entscheidet im Einzelfall, welche Dokumente sofort erforderlich sind bzw. nachgereicht werden können und ob ggf. eine schnellere Beschaffung durch das Standesamt möglich ist.
Damit die Notwendigkeit einer Nottrauung nachgewiesen ist, benötigen Sie in jedem Fall eine tagesaktuelle, ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass
Aktualisiert am 09.11.2024