Das Paar entscheidet, ob die Umwandlung am Schreibtisch oder in einem der Trauräume des Standesamts vorgenommen wird.
Die Anmeldung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Da die Umwandlung eine Eheschließung ist, müssen bei diesem Termin beide Partner im Standesamt anwesend sein. Findet die Umwandlung nicht direkt im Anschluss an die Anmeldung zur Umwandlung statt sondern zum Beispiel im Rahmen einer förmlichen Zeremonie zu einem späteren Zeitpunkt, ist eine Bevollmächtigung für den Termin der Anmeldung möglich. Setzen Sie sich am Besten vorher mit dem Standesamt in Verbindung.
Aktualisiert am 23.04.2024