6 Monate (Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses)
Keine Angabe möglich.
52,00 EUR wenn nur deutsches Recht zu beachten ist
88,00 EUR wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist ohne inhaltliche Überprüfung von Dokumenten durch die deutsche Auslandsvertretung
132,00 EUR wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist mit inhaltlicher Überprüfung von Dokumenten durch die deutsche Auslandsvertretung.
33,00 EUR Versicherung an Eides statt (soweit erforderlich)
Aktualisiert am 23.04.2024