FormulareVollmacht zur Abholung eines eAT Wenn ein elektronischer Aufenthaltstitel nicht persönlich abgeholt werden kann, benötigt die mit der Abholung beauftragte Person eine von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller unterschriebene Vollmacht.
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.