Sie sind in Bremen aufenthaltsrechtlich geduldet oder Sie sind ausreisepflichtig und möchten dennoch eine Duldung beantragen, weil Sie Deutschland tatsächlich nicht verlassen können? Weitere Informationen finden Sie hier:
Die Aussetzung der Abschiebung, die sogenannte Duldung, ist kein rechtmäßiger Aufenthaltstitel. Eine Duldung erhalten Ausländer, die Deutschland eigentlich verlassen müssen, weil ihnen keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, deren Abschiebung aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist.
Eine Duldung kann erteilt werden,
Geduldete dürfen Ihren Wohnsitz i.d.R. nur an dem Ort der Ausländerbehörde nehmen, die die Duldung erteilt hat.
Reisen ins Ausland sind mit einer Duldung nicht möglich.
Eine Beschäftigung ist nur mit Zustimmung des Migrationsamts erlaubt und muss im Einzelfall beantragt werden, siehe Dienstleistung "Beschäftigung als Duldungsinhaber".
Aktualisiert am 09.02.2024