Sie haben eine Mahnung, Zahlungserinnerung, Zahlungserleichterung oder Vollstreckungsankündigung wegen offener Rückstände gegenüber Behörden der Freien Hansestadt Bremen erhalten? Was ist zu tun?
Sie haben eine Mahnung, Zahlungserinnerung, Zahlungserleichterung oder Vollstreckungsankündigung wegen offener Rückstände gegenüber Behörden der Freien Hansestadt Bremen erhalten? Was ist zu tun?
Sie erhalten für ihre Zwecke eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Ab sofort benötigen Sie keinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses am Express-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Express-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern.
Die BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes dürfen Ihnen im Rahmen der Datenschutzbestimmungen u.a. Auskunft über die Anschrift eines bestimmten Einwohners erteilen.
Wenn der Besteller eine Vertragsverletzung feststellt, kann er eine Vertragsstörungsmeldung an Sie als Lieferant übermitteln. Sie erhalten die Meldung im Lieferantencockpit. Diese Meldung kann auch durch den strategischen Einkauf erfolgen.
Wenn Ihre bisherige Entgeltmeldung falsch ist, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren und Ihre Meldung korrigieren.
Ab 01.01.2017 gibt es ein neues Merkzeichen. Es trägt die Bezeichnung taubblind (TBl).
Minijobs - welche Regelungen gelten?
Wenn Sie als Lieferant eine Vertragsverletzung feststellen, können Sie dem strategischen Einkäufer eine Vertragsstörung melden. Sie können die Vertragsstörung im Lieferantencockpit an den strategischen Einkäufer übermitteln.
Änderungen der eigenen Bankverbindung (IBAN) bitte schriftlich dem zuständigen Finanzamt mitteilen.