Sie besitzen oder besaßen einen Führerschein der Bundeswehr oder der Polizei? Diesen können Sie in einen „normalen“ Führerschein umtauschen lassen.
Der Dienstführerschein der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei kann ohne weitere Prüfung in eine „zivile“, also allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umgeschrieben werden.
Persönliche Vorsprache
bzw. nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst eine Bescheinigung der Zentralen Militärkraftstelle über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis
nach der Fotomustertafel
Aktualisiert am 09.12.2024