In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
Wenn das Jugendamt die Unterbringung Ihres Kindes im Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform für notwendig erachtet, dann können Sie einen entsprechenden Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Einrichtung. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Einrichtung auswählen.
Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist und ob Ihr Kind wieder zurück in die Familie kommen kann.
Online ServiceHilfen zur Erziehung-Online Mit diesem Online-Dienst können Bürger:innen, bei denen in einem persönlichen Beratungsgespräch im Jugendamt ein Hilfsbedarf festgestellt wurde, die anschließende Antragstellung der Hilfen online durchzuführen. Der Online-Dienst bietet darüber hinaus eine Informationsplattform mit Themen zur Kinder- und Jugendhilfe und Kindeswohlgefährdung.