Sie müssen die Künstlersozialkasse informieren, wenn sich die Kontaktdaten Ihres Unternehmens ändern. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern.

Für eine Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen benötigt die Künstlersozialkasse immer Ihre aktuellen Kontaktdaten. Zudem benötigt die Künstlersozialkasse die Angaben für den notwendigen und zulässigen Datenaustausch mit anderen Institutionen.

Bei Kontaktdaten handelt es sich unter anderen um:

  • Name des Unternehmens
  • Name der Inhaberin oder des Inhabers
  • Anschrift des Unternehmens
  • Bankverbindung
  • Daten zu einem SEPA-Lastschriftmandat
  • Telefonnummer und Faxnummer
  • sonstige Kontaktinformationen

Wenn sich Ihre Kontaktdaten zum Beispiel durch einen Umzug ändern, teilen Sie dies der Künstlersozialkasse mit.

Sie können der Künstlersozialkasse ebenfalls mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern: Geben Sie zum Beispiel zusätzlich zur Festnetz-Telefonnummer eine mobile Telefonnummer an.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist bereits bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
  • Die Grunddaten des Unternehmens haben sich geändert (zum Beispiel Name oder Bankverbindung).

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Änderungsmitteilung Grunddaten oder
  • Änderungsmitteilung neue Bankverbindung (nur für Selbstzahlende oder für abweichende Bankverbindung bei Erstattungen) oder
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Bei Namensänderung der Inhaber:in: einen Nachweis über den neuen Namen, zum Beispiel eine Eheurkunde oder Ähnliches
  • Bei Namensänderung des Unternehmens: einen aktuellen Registerauszug, eine Gewerbeummeldung oder Ähnliches (sofern vorhanden)