Antragsstellung per Online-Formular
Der Grundbuchauszug oder der Grundsteuerbescheid wird benötigt, damit der Antragsteller sein Eigentum nachweisen kann. Angesprochen sind hier nicht die Bewohner der Deichstraßen, sondern vorwiegend Landwirte, die dort Ländereien, Wiesen etc. haben, aber dort nicht wohnen. Oder Pferdehalter die sich eine Wiese auf dem Deich gekauft haben und dort ihr Pferd untergebracht haben etc.
Der Grundbuchauszug wird benötigt, da Ländereien (Wiesen etc.) nicht einzeln im Grundsteuerbescheid ausgewiesen sind, dieser Nachweis aber zwingend zur Prüfung des Antrages auf Befahren von Deichstraßen und –wegen benötigt wird.
Aktualisiert am 12.11.2024