Sie möchten einen Deich befahren?
Dafür brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung, die es Ihnen ermöglicht, die für Sie notwendigen bremischen Deiche zu befahren. Diese Fahrten werden nur für den kürzesten Weg, d. h. vom Hauptwohnsitz zum Zielort genehmigt.
Sie erhalten eine Jahresgenehmigung nur
Anwohner dürfen die Deiche und Wege ohne eine Ausnahmegenehmigung befahren. Bei einer Kontrolle reicht die Vorlage eines gültigen Personalausweises aus.
Die Deiche sind grundsätzlich für den Lieferverkehr freigegeben - außer: der Hodenberger Deich. Bei Kontrolle sind der Fahrzeugschein und Lieferschein vorzulegen.
Bei gewichtsbeschränkten Deichen ist eine Ausnahmegenehmigung für gewichtsbeschränkte Straßen zu beantragen, falls das zulässige Gesamtgewicht überschritten werden sollte.
Gäste, der an den genannten Straßen und Wege liegenden Gastwirtschaften, Bekannte, Freunde von Anwohnern / Anliegern erhalten keine Ausnahmegenehmigung. Sie können jedoch Tageskarten zum Befahren der Deiche bei Polizeirevieren beziehen: in Horn, Oberneuland, Borgfeld, Schwachhausen und Findorff.
Eine Verlängerung der Genehmigung für Pferdehofbesucher wird nur für ein Jahr ausgestellt.
Der letzte Grundsteuerbescheid vom Finanzamt (mind. jedoch von 2016) gilt im Service Center Bau als Eigentumsnachweis für Sie als Eigentümer einer Wohnung/eines Hauses
Aktualisiert am 12.11.2024