Sie möchten einen Deich befahren?

Dafür brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung, die es Ihnen ermöglicht, die für Sie notwendigen bremischen Deiche zu befahren. Diese Fahrten werden nur für den kürzesten Weg, d. h. vom Hauptwohnsitz zum Zielort genehmigt.

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Jahresgenehmigung nur

  • für Verwandtenbesuche (nur Eltern, Kinder und      Geschwister)
  • zur Pflege eines Parzellengrundstück
  • zwecks Pferdehaltung
  • Sonstiges ? – bitte geben Sie Ihren Grund an

Anwohner dürfen die Deiche und Wege ohne eine Ausnahmegenehmigung befahren. Bei einer Kontrolle reicht die Vorlage eines gültigen Personalausweises aus.

Die Deiche sind grundsätzlich für den Lieferverkehr freigegeben - außer: der Hodenberger Deich. Bei Kontrolle sind der Fahrzeugschein und Lieferschein vorzulegen.

Bei gewichtsbeschränkten Deichen ist eine Ausnahmegenehmigung für gewichtsbeschränkte Straßen zu beantragen, falls das zulässige Gesamtgewicht überschritten werden sollte.

Gäste, der an den genannten Straßen und Wege liegenden Gastwirtschaften, Bekannte, Freunde von Anwohnern / Anliegern erhalten keine Ausnahmegenehmigung. Sie können jedoch Tageskarten zum Befahren der Deiche bei Polizeirevieren beziehen: in Horn, Oberneuland, Borgfeld, Schwachhausen und Findorff.

Eine Verlängerung der Genehmigung für Pferdehofbesucher wird nur für ein Jahr ausgestellt.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Grundsteuerbescheid (aktuellster)

    Der letzte Grundsteuerbescheid vom Finanzamt (mind. jedoch von 2016) gilt im Service Center Bau als Eigentumsnachweis für Sie als Eigentümer einer Wohnung/eines Hauses

  • Quittungen
  • Antragsbegründung mit entsprechendem Nachweis
  • wenn Sie Verträge etc. älteren Datums einreichen, sind auf jeden Fall aktuelle Nachweise einzureichen, die die „Gültigkeit des Vertrages“ bestätigen
  • Kraftfahrzeugschein
  • Nachweis über Pacht - Zahlung z. B. durch aktuellen Kontoauszug