3 Wochen Anträge sind mindestens 3 Wochen vor geplantem Arbeitsbeginn einzureichen
3 Wochen
Alle Genehmigungen sind kostenpflichtig, außer Fassadendämmung. Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz berechnet. Diese bitte im Einzelfall beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen.
Aktualisiert am 20.02.2024