Beim automatisierten Abruf dürfen Ihnen folgende Daten übermittelt werden, soweit dies zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich ist, die in Ihrer Zuständigkeit liegt:
1. Familienname,
2. Frühere Namen,
3. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
4. Doktorgrad,
5. Ordensname, Künstlername
6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
7. Geschlecht,
8. Derzeitige Staatsangehörigkeiten einschließlich der nach § 3 Absatz 2 Nummer 5 gespeicherten Daten,
9. Derzeitige und frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung. Bei Zuzug aus dem Ausland den Staat, bei Wegzug in das Auslanddie Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat,
10. Einzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland,
11. Zum gesetzlichen Vertreter:
a) Familienname,
b) Vornamen,
c) Doktorgrad,
d) Anschrift,
e) Geburtsdatum,
f) Geschlecht,
g) Sterbedatum sowie
h) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52,
12. Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum, Ort und Staat der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat,
13. Zum Ehegatten oder Lebenspartner
a) Familienname
b) Vornamen,
c) Geburtsname,
d) Doktorgrad,
e) Geburtsdatum,
f) Geschlecht,
g) Derzeitige Anschriften und Wegzugsanschrift,
h) Sterbedatum sowie
i) Auskunftssperren nach § 52 und bedingte Sperrvermerke nach §52,
14. Zu minderjährigen Kindern
a) Familienname,
b) Vornamen,
c) Geburtsdatum,
d) Geschlecht,
e) Anschrift im Inland,
f) Sterbedatum sowie
g) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52,
15. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 sowie
16. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Aktualisiert am 12.11.2024