Sie besitzen aktuell eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) und haben am 31.10.2022 bereits seit fünf Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet gelebt? Dann soll Ihnen auf Antrag einmalig eine sogenannte Chancen-Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erteilt werden. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen oder bei nachhaltiger Integration zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere der Identitätsnachweis und die eigenständige Sicherung Ihres Lebensunterhalts.
Gut integrierten Ausländer:innen, die in der Bundesrepublik lediglich geduldet sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen (§§ 25a, 25b AufenthG) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Um eine Chance zu haben, die Voraussetzungen zu erfüllen, soll Ausländer:innen, die vor dem 31.10.2017 in das Bundesgebiet eingereist sind und sich mindestens 5 Jahre geduldet, erlaubt oder gestattet im Bundesgebiet aufgehalten haben, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG für 18 Monate erteilt werden.
Voraussetzung* ist, dass die Person
Unter denselben Voraussetzungen sollen Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige, ledige Kinder, die mit dieser Person in häuslicher Gemeinschaft leben, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
*Die Aufzählung ist nicht abschließend. Keine Gewähr. Prüfung im Einzelfall erforderlich.
Aktualisiert am 09.02.2024