2 Wochen Einspruchsfrist nach Bekanntgabe
4 Wochen Zahlungsfrist nach Bekanntgabe
Bußgeld plus Gebühren in Höhe von 5 % der festgesetzten Geldbuße, jedoch mindestens 25,00 Euro sowie Auslagen in Höhe von 3,50 Euro
Im Falle eines Einspruchs können weitere Kosten anfallen:
- Gerichtskosten
Aktualisiert am 04.09.2024