Bei einem Bußgeld handelt es sich um die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldbescheid enthält neben der Höhe des Bußgeldes auch Gebühren und Auslagen. Als Gebühr werden 5 % der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 25,00 Euro sowie Auslagen in Höhe von 3,50 Euro.

Voraussetzungen

  • Ordnungswidriges Handeln