Ein Bürgerantrag kann formlos eingereicht werden.
Der Beirat ist durch das Gesetz gehalten, sich innerhalb einer Frist von 6 Wochen mit dem Antrag zu befassen. Was nicht bedeuten muss, eine inhaltliche Stellungnahme erarbeitet zu haben. Es kann auch die Vorbereitung einer Befassung mit geladenen Fachvertretern eine erste Befassung sein, der eine zweite - mit inhaltlicher Beschäftigung - folgen kann.
Die Behandlung selbst kann in einem Fachausschuß oder auch in einer Beiratssitzung geschehen.
Dem Antragsteller wird das Ergebnis schriftlich mitgeteilt.
Anträge können über das Ortsamt an den Beirat eingereicht werden.
Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können in beiratsbezogenen Angelegenheiten Anträge an den Beirat stellen, soweit sie in die Veröffentlichung ihres Namens und ihres Vornamens ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf gilt als Rücknahme des Antrags.
Aktualisiert am 09.08.2024