Welche Fristen sind zu beachten?

Leistungsanbieter von Wohn- und Unterstützungsangeboten haben die Absicht der Betriebsaufnahme spätestens 3 Monate vor der Betriebsaufnahme der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Keine Angaben.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Kostenverordnung der Arbeits-, Jugend- und Sozialverwaltung. Den Link finden Sie unter "Rechtsgrundlagen".