Blindenhilfe ist eine einkommens- und vermögensabhängige Leistung des Bundes nach SGBXII. Landespflegegeld ist eine Leistung des Landes, die unabhängig von der finanziellen Situation der antragstellenden Person ist und auf den Regelungen zum Landespflegegeld beruht.
Aktualisiert am 29.06.2024