Die Arbeitsvermittlerin / der Arbeitsvermittler prüft, ob die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sind. Ist dies der Fall, stellt sie / er persönlich einen Bildungsgutschein aus. Dies erfolgt üblicherweise während eines Beratungsgespräches.
Standortbestimmung
Bei der Standortbestimmung wird festgestellt, wo die antragstellende Person in Bezug auf ihre Integrationschancen in den Arbeitsmarkt steht und welche Probleme es bei der Vermittlung gegebenenfalls gibt. Es wird auch geprüft, ob und welche zusätzlichen Qualifikationen nötig sind, damit eine dauerhafte Beschäftigung gefunden werden kann. Die antragstellende Person wählt gemeinsam mit dem / der ArbeitsvermittlerIn Bildungsziel und -dauer aus, dieses wird auf dem Bildungsgutschein vermerkt.
Je besser also die Chance ist, nach einer entsprechenden Weiterbildung einen Arbeitsplatz zu finden, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Bildungsgutschein ausgehändigt wird.
Einlösen des Bildungsgutscheines
Der Bildungsgutschein kann innerhalb der Gültigkeitsfrist für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme eingelöst werden, die das vermerkte Bildungsziel verfolgt. Kurs und Träger werden von dem/der TeilnehmerIn selbst ausgewählt. Informationen über zugelassene Maßnahmen bietet die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KursNet der Bundesagentur für Arbeit.
Um alles Weitere braucht sich der / die TeilnehmerIn nicht zu kümmern: Der Bildungsträger bestätigt auf dem Bildungsgutschein die Aufnahme in den Kurs und informiert die Agentur für Arbeit darüber. Die Agentur für Arbeit überprüft dann, ob der ausgewählte Kurs mit den Inhalten des Bildungsgutscheins übereinstimmt und ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.
Kurs-Teilnahme
Krankheitszeiten während der Weiterbildung müssen sowohl der Agentur für Arbeit als auch dem Bildungsträger mitgeteilt werden. Sollte die Agentur für Arbeit dem / der TeilnehmerIn während des Kurses Vermittlungsangebote antragen, müssen diese wahrgenommen werden – die Vermittlung einer Arbeitsstelle hat höchste Priorität.
Gegen Ende und nach der Weiterbildung
Neu erlernte Kenntnisse müssen schnell in der Praxis angewandt werden, andernfalls gehen sie in kurzer Zeit wieder verloren. Deshalb sollte der / die TeilnehmerIn der Weiterbildungsmaßnahme mit intensiven Bewerbungsaktivitäten möglichst frühzeitig beginnen – also noch während oder gegen Ende der Weiterbildung.
Kurz vor oder spätestens nach Beendigung der Weiterbildung findet in der Regel ein weiteres Gespräch mit dem / der ArbeitsvermittlerIn statt, um die weiteren Schritte der Arbeitsuche festzulegen.
Der Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit bietet umfangreiche Informationen zur beruflichen Weiterbildung. Der Link ist oben rechts auf dieser Seite unter dem Hinweis "Wo kann ich mehr erfahren?" zu finden.
Aktualisiert am 11.01.2024