Die Bewilligung erfolgt ab dem 1. des Antragsmonats.
Bezieher/innen von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag können Leistungen für Bildung und Teilhabe noch rückwirkend für 12 Monate erhalten, sofern nachgewiesen wird, dass seit diesem Datum durchgehend diese Leistungen bezogen wurden.
Sofern die grundsätzliche Anspruchsberechtigung vorliegt, kann innerhalb einer Woche der Bremen-Pass ausgestellt werden.
keine
Aktualisiert am 08.11.2024