Die Biersteuererklärung (Formular 2076) müssen Sie bis zum 7. Tag des auf die Entstehung der Biersteuer folgenden Monats abgeben.
Die „Steueranmeldung für Bier im Einzelfall“ (Formular 2075) wegen Unregelmäßigkeiten oder eines missachteten Verbots müssen Sie unverzüglich einreichen.
Die „Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Bier“ (Formular 2074) müssen Sie bis zum 10. Tag des auf die Steuerentstehung folgenden Monats abgeben.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 Woche.
Für Sie entstehen in der Regel keine Kosten.
Bei verspäteter Zahlung sind Säumniszuschläge möglich.
Aktualisiert am 21.07.2022