Verfahren
Ein Antrag kann
- per Online-Formular gestellt werden
Onlineantrag:
- Nutzen Sie das Online-Formular unter "Weitere Informationen" – "Online Service".
- Nach dem Eingang des Online-Antrags bekommen Sie eine Eingangsbestätigung.
- Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per E-Mail an buergerbuero@asv.bremen.de, per Post, Einwurf im Hausbriefkasten oder per Fax (0421/ 361-6941) übermitteln. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung eingegangen sein, wird der Antrag als gegenstandslos betrachtet. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung.
- Die Dokumente werden per Post an den Antragsteller oder die Antragstellerin verschickt.
Wenn Sie über keinen PC bzw. Internetzugang verfügen und den Online-Dienst nicht nutzen können, melden Sie sich bitte telefonisch zur Klärung Ihres Anliegens.
Persönliche Termine sind nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Verlustanzeige:
- Das Formular finden Sie unter "Weitere Informationen" – "Formulare" – "Verlustanzeige".
- Sie können die Verlustanzeige auf unterschiedliche Art einreichen:
- Per Mail nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de
- Schriftlich per Post
- Einwurf in den Hausbriefkasten
- Per Fax nutzen Sie bitte 0421 361-6941