Antragsberechtigte sind Gewerbetreibende und Freiberufler:innen, die ihren Sitz in einem Bewohnerparkgebiet haben.

Halter:in oder Nutzungsberechtigte:r für das beantragte Fahrzeug muss die Firma oder der/die Freiberufler:in sein. Als Nachweis benötigen wir den Fahrzeugschein.

Sollte die Beschränkung auf ein Kennzeichen nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an uns. Ihre: zuständige Ansprechpartner:in finden Sie am Ende dieser Seite.

Besonderheit: Pro Gewerbe wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Vorausgesetzt, die Firma verfügt über keinen Stellplatz oder Garage.  

Bei Car-Sharing oder wenn Sie vorübergehend einen Leihwagen benutzen, wenden Sie sich bitte an uns. Ihre zuständigen Ansprechpartner finden Sie am Ende dieser Seite.

Voraussetzungen

Benötigte Unterlagen auf einen Blick - bei Neuantrag und Verlängerung

  • Kopie der Gewerbeanmeldung als Nachweis über Firmensitz
  • Kopie des Fahrzeugscheines
  • Kopie des Fahrzeugscheines und eine Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters wenn es sich nicht um das eigene Fahrzeug handelt