Gemäß der Richtlinie über den „Bewerbungsschluss für die Aufnahme in öffentliche berufliche Vollzeitbildungsgänge“ vom 8. Juli 2003 ist die Bewerbungsfrist jeweils der 1.03. eines jeden Jahres.
Die Bearbeitungsdauer variiert von berufsbildender Schule zu berufsbildender Schule. Bitte informieren Sie sich direkt bei der gewünschten Schule über die Bearbeitungsdauer.
Aktualisiert am 03.10.2023