Antragsfrist
Gemäß der Richtlinie über den „Bewerbungsschluss für die Aufnahme in öffentliche berufliche Vollzeitbildungsgängen vom 8. Juli 2003“ ist die Bewerbungsfrist jeweils der 10.02. eines jeden Jahres.
Die Bearbeitungsdauer variiert von Beruflichem Gymnasium zu Beruflichem Gymnasium. Bitte informieren Sie sich direkt bei dem gewünschten beruflichen Gymnasium über die Bearbeitungsdauer.
keine
Aktualisiert am 12.09.2024