Bitte reichen Sie Ihren vollständigen Antrag mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Öffnungstermin ein.
Nach vollständiger Einreichung aller notwendigen Unterlagen in der Regel 4-6 Wochen. Im Falle von Klärungsbedarf kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern.
Bitte beachten Sie, dass die Erteilung der Erlaubnis gemäß Ziffer 500.01 der aktuellen bremischen Gesundheitskosten-Verordnung gebührenpflichtig ist. Ggf. notwendige Überwachungsmaßnahmen werden separat gemäß Ziffer 500.08 abgerechnet.
Aktualisiert am 14.02.2024