Wenn Sie eine Filialapotheke eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.
In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.
Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis unter "Weitere Informationen".
Aktualisiert am 14.02.2024