Die Vornahme der Wohnungskündigung durch den Betreuer bedarf der betreuungsgerichtlichen Genehmigung
Aufgabenkreis: Wohnungsangelegenheiten; Antrag des Betreuers
Ein ärztliches Attest ist zwingend vorzulegen. Dieses sollte nicht älter als ein Monat vor Antragsstellung sein.
Der Inhalt des Antrages sollte Informationen dazu geben, ob der oder die Betroffene das Rechtsgeschäft geistig in der Lage ist eigenständig vorzunehmen. Ob er oder sie zu dem Antrag angehört werden kann, dies meint in wie weit er oder sie den Sachverhalt versteht. Könnte er oder sie ein Rechtsmittel einlegen oder entsprechende Anträge zu stellen. Welche Wünsche oder Sichtweise zur Kündigung hat sie oder er zur Wohnungskündigung.
Aktualisiert am 22.12.2023