Sie können beim zuständigen Amtsgericht – Betreuungsgericht die Einrichtung eines gesetzlichen Betreuungsverfahrens anregen. Für die / den Betroffene/n besteht ein Antragsrecht.
Bei der Betreuung handelt es sich um die gesetzliche Vertretung von Menschen, die aufgrund von psychischen Krankheiten oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten vorübergehend bzw. dauerhaft nicht selbst regeln können. Das Betreuungsrecht dient dazu, den betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche rechtliche Fürsorge zu gewähren, ihnen zugleich aber auch ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung zu erhalten. Das Betreuungsgericht ist ausschließlich für volljährige Menschen zuständig.
Anregung bzw. Antrag, Vorliegen einer Erkrankung laut Beschreibung.
Schriftlicher Antrag eines Verfahrensbeteiligten
Wenn möglich ist bei Antragstellung ein ärztliches Zeugnis vorzulegen (z.B. Hausarzt, Facharzt).
Aktualisiert am 22.12.2023