Ihr Heimtier ist verstorben oder musste wegen einer unheilbaren Erkrankung oder eines Unfalles eingeschläfert werden.
Eine Bestattung von Haus- und Heimtieren auf dem eigenen Grundstück im Lande Bremen ist nicht erlaubt. Tierhalter können Ihre verstorbenen Heimtiere kostenpflichtig abholen lassen oder diese bei einer der drei Tierkörpersammelstellen abgeben. Des weiteren besteht die Möglichkeit der Bestattung auf einem der Bremer Tierfriedhöfe.
Aktualisiert am 01.02.2024