Vor Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Referat Gewerbeangelegenheiten für den Aufstellort eine Geeignetheitsbestätigung zu beantragen. Erst, wenn der Antrag vollständig bei der Behörde vorliegt, kann er bearbeitet werden. Dabei werden alle Angaben dahingehend überprüft, ob sie korrekt und im Rahmen des Gesetzes erlaubnisfähig sind. Diese Prüfung kann bis zu 3 Monate dauern.
Allen Antragstellern und Antragstellerinnen wird empfohlen, sich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen. Ein Gesprächstermin ist nach Absprache auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglich.
Um Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen zu dürfen, bedarf es neben der Geeignetheitsbestätigung für den Aufstellort auch einer personenbezogenen Erlaubnis. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Aktualisiert am 09.11.2024