Eine Geeignetheitsbestätigung muss bei Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit vorliegen.
3 Monate sind für die Antragsbearbeitung einzuplanen.
Die Bestätigungsgebühr wird je nach Umfang zwischen 332,00 und 768,00 Euro festgesetzt.
Nachkontrollen, die wegen Beanstandungen oder fehlerhaften Angaben bei Antragsstellung erforderlich werden, werden mit einer Gebühr von 110,00 Euro belastet.
Aktualisiert am 09.11.2024