Das zuständige Finanzamt erteilt einen Bescheid über den Grundsteuerwert / Zurechnungsfortschreibung, wenn es Kenntnis über eine Änderung der Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks erlangt.
Sie haben die Möglichkeit, Anträge (zum Beispiel in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihren Antrag zu stellen. Zum vereinfachten Onlineformular klicken Sie unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - "Grundsteuerwert/Zurechnungsfortschreibung Online".
Aktualisiert am 18.07.2024