Es sind keine Fristen zu beachten
Ändern sich die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks, zum Beispiel durch Verkauf, erfolgt in der Regel eine Zurechnungsfortschreibung des Grundsteuerwerts für das betreffende Grundstück durch das Finanzamt innerhalb eines Jahres. Ändern sich die Eigentumsverhältnisse aus anderen Gründen, zum Beispiel durch Erbfolge, hängt die Bearbeitungsdauer davon ab, wann das Finanzamt davon Kenntnis erlangt.
Es fallen beim Finanzamt keine Gebühren an.
Aktualisiert am 18.07.2024